Die Datenbestände der GEZ

… sind dann doch irgendwie nicht so ganz “korrekt”. Wenn man versucht, einen seit mehreren Jahren Verstorbenen dazu zu bringen, gefälligst sein Radio und Fernsehen anzumelden, so ist das das eine – das andere ist, die Bitte zur Anmeldung auch noch so zu verschicken, dass sie pünktlich am Todestag zugestellt wird … Ich bin mir im Moment noch nicht so ganz sicher, ob ich das noch “lustig” finden soll. Heute kam dann auch prompt die Erinnerung, das auf die Bitte zur GEZ-Anmeldung noch keinerlei Antwort gekommen sei … ich tendiere derzeit noch dazu, den Brief als “Verzogen, neue Anschrift: Nordfriedhof, 46145 Oberhausen” wieder in die Post zu werfen.


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  1. USmith Blog trackbacked Posted 20. May 2008, 9:22 am

    “Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird”…

    “Auf der Mauer, auf der Lauer, sitzt ‘ne kleine Wanze…” nein: “Auf dem ‘Antifaschistisch demokratischen Schutzwall’, auf der Lauer, sitzt ‘ne kleine Wanze…”
    ……

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