Die Datenbestände der GEZ
… sind dann doch irgendwie nicht so ganz “korrekt”. Wenn man versucht, einen seit mehreren Jahren Verstorbenen dazu zu bringen, gefälligst sein Radio und Fernsehen anzumelden, so ist das das eine – das andere ist, die Bitte zur Anmeldung auch noch so zu verschicken, dass sie pünktlich am Todestag zugestellt wird … Ich bin mir im Moment noch nicht so ganz sicher, ob ich das noch “lustig” finden soll. Heute kam dann auch prompt die Erinnerung, das auf die Bitte zur GEZ-Anmeldung noch keinerlei Antwort gekommen sei … ich tendiere derzeit noch dazu, den Brief als “Verzogen, neue Anschrift: Nordfriedhof, 46145 Oberhausen” wieder in die Post zu werfen.
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USmith Blog
trackbacked Posted 20. May 2008, 9:22 am
“Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird”…
“Auf der Mauer, auf der Lauer, sitzt ‘ne kleine Wanze…” nein: “Auf dem ‘Antifaschistisch demokratischen Schutzwall’, auf der Lauer, sitzt ‘ne kleine Wanze…”
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